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   BGH, 02.03.1973 - I ZR 132/71   

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https://dejure.org/1973,2163
BGH, 02.03.1973 - I ZR 132/71 (https://dejure.org/1973,2163)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1973 - I ZR 132/71 (https://dejure.org/1973,2163)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1973 - I ZR 132/71 (https://dejure.org/1973,2163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übergang des Verbreitungs- und des Vervielfältigungsrechts auf den neuen Eigentümer eines urheberrechtlich geschützten Werkes - Urheberrechtlicher Schutz von Kunstwerken eines ausländischen Künstlers in der Bundesrepublik Deutschland - Unzulässigkeit neuen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kandinsky III

Papierfundstellen

  • GRUR 1973, 602
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.04.1968 - I ZR 83/66

    Kandinsky

    Auszug aus BGH, 02.03.1973 - I ZR 132/71
    Wegen des Sachverhalts wird auf die Urteile des Senats vom 3. April 1968 und vom 20. November 1970 (abgedr. GRUR 1968, 607; 1971, 362) Bezug genommen, durch die die angefochtenen Urteile des Berufungsgerichts aufgehoben worden sind und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an dieses zurückverwiesen worden ist.
  • BGH, 20.11.1970 - I ZR 50/69

    Urheberrechtliche Nutzungsrechte an Werken Wassily Kandinskys - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 02.03.1973 - I ZR 132/71
    Wegen des Sachverhalts wird auf die Urteile des Senats vom 3. April 1968 und vom 20. November 1970 (abgedr. GRUR 1968, 607; 1971, 362) Bezug genommen, durch die die angefochtenen Urteile des Berufungsgerichts aufgehoben worden sind und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an dieses zurückverwiesen worden ist.
  • LG Hamburg, 06.11.2015 - 308 O 446/14

    Urheberrecht: Werkcharakter eines kurzen Textes; Bemessung des

    Die individuelle Form eines Schriftwerkes muss sich dabei vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten unterscheiden (BGHZ 94, 276, 287 - Inkasso-Programm; BGH GRUR 1973, 602, 603 - Hauptmann-Tagebücher).

    Von einer individuellen geistigen Schöpfung, die geschützt wird, kann bei einem Schriftwerk zudem nur gesprochen werden, wenn sich der Text über eine gewisse Länge erstreckt (BGH GRUR 1973, 602, 604 - Hauptmann-Tagebücher).

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